Die Familienbeihilfe wird bis 2018 in drei Stufen erhöht; von einer Wertanpassung ist man aber weit entfernt.
Die Familienbeihilfe wird ab 1. Juli 2014 in einem ersten Schritt – erstmals seit dem Jahr 2000 – um vier Prozent angehoben; Anpassungen von 1,9 Prozent werden mit 1. Jänner 2016 und 1. Jänner 2018 erfolgen. Bis 2018 wird die Familienbeihilfe damit – je nach Alter des Kindes – zwischen 8,6 Euro und 12,4 Euro pro Monat erhöht.
Wir finden: Die beschlossene Erhöhung der Familienbeihilfe in drei Schritten kann nur ein Beginn sein. Langfristig fordern wir Familienorganisationen eine regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung. Darum kann die Online-Petition weiterhin unterzeichnet werden!
Zur Chronologie der Ereignisse
Nachdem die im Juni 2013 im Ministerrat beschlossene Reform und Erhöhung der Familienbeihilfe im November nach einem plötzlich aufgetretenem Budgetloch wieder zurückgenommen wurde, starteten die österreichischen Familienorganisationen (der Katholische Familienverband, die Kinderfreunde Österreich, der Österreichische Familienbund, der Freiheitliche Familienverband, die Plattform für Alleinerziehende und FamilienZukunftÖsterreich) am 10. Dezember eine gemeinsame Online Unterschriftenaktion.
Die Online-Petition www.familienbeihilfeanheben.at wird von über 30 Organisationen unterstützt, innerhalb weniger Tage unterzeichneten mehr als 10.000 Personen die Forderungen nach einer Erhöhung der Familienbeihilfe und einer gesetzlich verankerten, regelmäßigen Wertanpassung.
Unter medialem Interesse gab es bereits zwei Tage später, am 12. Dezember 2013, Signale, dass es doch eine Anpassung geben werde. In der Regierungsklausur in Waidhofen/ Ybbs am vom 14. /15. Jänner 2014 wurde die Erhöhung fixiert, am 31. Jänner 2014 präsentierte die neue Familienministerin Sophie Karmasin die konkreten Zahlen.
Die Familienbeihilfe wird nun – ebenso wie der Geschwisterzuschlag – in drei Schritten erhöht: ab 1. Juli 2014 um vier Prozent und mit 1. Jänner 2016 und 1. Jänner 2018 jeweils um 1,9 Prozent.
Der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder wird ab 1.7.2014 um acht Prozent, von 138,30 Euro auf 150 Euro und mit 1. Jänner 2016 und 1. Jänner 2018 jeweils um 1,9 Prozent erhöht.
Hier geht's zu den Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf